CSU will Strafrecht für das Internet verschärfen – WinFuture.de

Die komplette Thematik rund um das Internet und die zugehörige Gesetzgebung ist ein einziges Wirrwarr. Man versucht immer 100 Löcher mit 99 Stöpseln zu schließen. Einige Verantwortliche erkennen die Probleme, haben aber nicht das Wissen oder die Macht, etwas wirkungsvoll zu ändern. Anderer könnten dies, haben aber völlig falsche Vorstellungen oder sogar ein kommerzielles Interesse daran, dass es in bestimmten Bereichen keine Änderungen gibt.

CSU will Strafrecht für das Internet verschärfen – WinFuture.de.

So ist es mir ein Rätsel, wieso Hehlerware aus dem Datennetz anders behandelt werden kann, als real verfügbare Dinge. Geklaut ist geklaut! Nicht zu erwähnen, welche Unsicherheiten noch existieren. In dem Krampfhaften Versuch irgend etwas (egal was) als Erfolg zu verzeichnen wird beim Onlinerecht so oft der Bock zum Gärtner gemacht, das geht schon ins Lächerliche. Siehe Störerhaftung, Stoppschilder und was sich noch so alles angesammelt hat. Oft habe ich das Gefühl, dass die meisten Lösungsansätze von Menschen gemacht werden, die gelegentlich mal ins Internet gehen, hier und da notgedrungen ihre Emails erledigen und ansonsten das WWW und die benötigte Technik als ‚Blackbox‘ ansehen. Speziell für diese Probleme angeheuerte Experten verhalten sich genau entgegengesetzt, sie sehen vor lauter IT die Realität nicht.  Und dazwischen? Da existieren Millionen Nutzer, die alleine schon mit logischem Denken weiterkommen würden, die werden aber i. d. R. nicht gefragt. Genau die sind aber diejenigen, die mit den Ergebnissen in der Rechtsprechung ihren Alltag erleben. Es gibt nun einmal Firmen aber auch Privatpersonen, die auf irgendeine Art auf das Internet angewiesen sind. Und da wäre es schön, wenn alltagstaugliche Rechtsprechung Unsicherheiten oder sogar Strafrechtliche Stolpersteine verhindern würden.

Es kann doch nicht angehen, dass Firmen auf einmal in der Abmahnfalle landen, nur weil in den AGB oder dem Impressum ein minimaler Fehler existiert. Ebenso, das es Jahre dauert, bis es eine Regelung zu Onlinekäufen bzw. dem Rücktrittsrecht gibt. Vor allem dann, wenn nachweislich der Kauf oder das Abo mit Lug und Trug an den Mann oder die Frau gebracht wurde. Es muss von vornherein der klare Menschenverstand erkennen, dass es ein Unterschied ist, ob ein Jugendlicher mal 10-20 Lieder aus dem Internet geklaut bzw. verbreitet hat oder da schon professionelle Massenkopiererei am Werk ist.

Leider ist anscheinend nur noch sehr selten der Blick für die Realität oder einfach die Benutzung des (gesunden) Verstandes Voraussetzung dafür, Entscheidungen zu treffen.

 


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